Kommunalwesen
Der Begriff Kommunalwesen steht für die Gesamtheit der kommunalen Körperschaften, ihren Funktionen und Aufgaben, basierend auf den jeweiligen rechtlichen Vorschriften. Zur kommunalen Ebene zählen die Landkreise, die Kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Kommunale Gliederung). Den Kommunen wird durch Grundgesetz und Sächsische Verfassung garantiert, dass sie ihre örtlichen Angelegenheiten selbst regeln dürfen (Kommunale Selbstverwaltung). Zur Erfüllung der vielen unterschiedlichen Aufgaben können die Gemeinden auch zusammen arbeiten (Kommunale Zusammenarbeit). In den Gemeinden und Landkreise können die Bürger unmittelbar die Lebensverhältnisse mitgestalten. Dabei wählen die Bürger den Gemeinderat und Bürgermeister als handelnde Organe (Kommunalverfassung) nach demokratischen Grundsätzen in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl. Daher werden die Gemeinden und Landkreise oft als Keimzelle unserer Demokratie bezeichnet, in dem sich die Bürger auf unterschiedlichen Wegen einbringen (Bürgerbeteiligung) können. Das Gegenstück zur kommunalen Selbstverwaltung stellt die Kontrolle durch die staatlichen Behörden im Rahmen ihrer Aufsicht (Rechtsaufsicht) dar. Eine Sonderform zwischen Selbstverwaltung der Kommunen und Aufsicht des Staates stellt das Namensrecht und die Hoheitszeichen (Namen und Hoheitszeichen) für die kommunalen Wappen, Flaggen und Dienstsiegel dar. Das erstmalige Führen sowie deren Änderung bedürfen der vorherigen behördlichen Genehmigung. Um den Anschein und die Beeinflussung der handelnden Akteure bereits im Vorfeld auszuschließen, kommt der Korruptionsprävention eine hohe Bedeutung zu.