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Kommunale Gebietsstrukturen

Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden

Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden haben sich in den zurück liegenden Jahren als ein wirksames Instrument erwiesen, zukunftsfeste gemeindliche Strukturen zu bilden und weiter zu stärken. Mit dem von der Sächsischen Staatsregierung beschlossenen gebietsstrukturellen Leitbild 2010 erfolgte eine klare Orientierung auf die Organisationsform der Einheitsgemeinde. Inzwischen sind eine erhebliche Anzahl leistungsfähigerer gemeindlicher Verwaltungseinheiten entstanden. Durch freiwillige Zusammenschlüsse wird den demografischen Veränderungen im besonderen Maße Rechnung getragen, indem die Finanzkraft der Gemeinden gestärkt, Synergien gebündelt und gleichzeitig eine höhere Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge und der Verwaltungstätigkeit ermöglicht wird. So kann sich eine auch längerfristig tragfähige gesamträumliche Entwicklung vollziehen, die das bewährte System der Zentralen Orte stabil hält und gleichzeitig die Belange des ländlichen Raumes wahrt.

Gemeinden, die einen Zusammenschluss als Einheitsgemeinde vollzogen haben, profitieren regelmäßig von der Erhöhung der jährlich gewährten Schlüsselzuweisungen nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (FAG), da sich hierbei der Gewichtungsfaktor nach der veränderten Einwohnerzahl neu bemisst.

Näheres zum Thema siehe unter:

https://www.landesentwicklung.sachsen.de

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