Personenstands-, Melde- und Ausweiswesen
In den Bereichen Personenstands-, Melde- und Ausweiswesen ist das Staatsministerium des Innern die oberste Rechts- und Fachaufsichtsbehörde. Sie leitet – über die Landesdirektion und die Landkreise – die 431 sächsischen Kommunen mit ihren ca. 300 Meldebehörden und ca. 220 Standesämtern fachlich an und vertritt gegenüber der Europäischen Union und dem Bund die Interessen des Freistaates Sachsen.
Das Personenstandswesen erfasst (und verwaltet) die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Es umfasst alle Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie die daraus resultierenden familien- und namensrechtlichen Beziehungen.
Das Melderecht baut auf den Daten des Personenstandsrechtes auf. Es ist das informationelle Rückgrat für die Funktionsfähigkeit des Staates. Viele Behörden benötigen die Meldedaten, die im Freistaat Sachsen zentral im Sächsischen Melderegister (SMR) gespeichert werden. Das gilt etwa für die Steuerverwaltungen zur Erhebung der Steuer, für die Sicherheitsbehörden (zum Beispiel Landeskriminalamt, Verfassungsschutz) zu Ermittlungszwecken und für die Justiz für die Rechtsprechung und deren Vollzug. Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldedaten haben eine große Relevanz: Hiervon hängen etwa die Zuweisungen der Europäischen Union und die Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleiches ab. Aber auch für den einzelnen Bürger ergeben sich Konsequenzen: Wer sich zum Beispiel nicht ummeldet, erhält keine Wahlbenachrichtigung und kann nicht wählen.
Das Sächsische Melderegister wird von der Sächsischen Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) im Auftrag des Freistaat Sachsen betrieben. Über das SMR übt das Staatsministerium des Innern die Rechts- und Fachaufsicht aus.
Angesichts der Bedeutung der oben genannten Daten für die Funktionsfähigkeit des Staates ist es unerlässlich, dass diese Daten fälschungssicher verwahrt und verwendet sowie vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden. Ebenso ist ein schneller Abruf zu gewährleisten. Allein aus dem SMR wurden im Jahre 2019 knapp 29,8 Millionen Datensätze abgerufen. Hinzu kommen die Datenabrufe bei kommunalen Meldebehörden und Standesämtern. Die Meldedaten können in den meisten Fällen länderübergreifend automatisiert abgerufen werden. Die entsprechenden EDV-Standards und Programme müssen festgelegt, gepflegt und umgesetzt werden. Das Staatsministerium des Innern legt dies – in Abstimmung mit dem Bund, anderen Ländern und den sächsischen Kommunen – für den Freistaat Sachsen fest. Die Umsetzung erfolgt durch die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung sowie den Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste (SID) und die Kommunen.
Im Pass- und Ausweiswesen werden die gesetzlichen Regelungen unter anderem zur Ausgabe und Einziehung sowie zur Nutzung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Identitätsnachweisen für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums festgelegt. Diese dienen als Ausweis- und Legitimationspapier. Ohne Personalausweis oder Reisepass ist die Freizügigkeit erheblich eingeschränkt. Grundlage für die Ausstellung von Pass- und Personalausweisen sind wiederum die Daten aus dem Personenstands- und Melderecht.
Weitere Auskünfte und Ansprechpartner zu den verschiedenen Themenbereichen finden Sie im Amt24 im Internet:
Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren
Melderegister, Online-Abfrage von Meldedaten aus dem Sächsischen Melderegister (SMR)