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Zweckverbände

Zweckverbände sind Zusammenschlüsse von Gemeinden, Verwaltungsverbänden, Landkreisen und / oder Zweckverbänden. Die Mitglieder eines Zweckverbandes übertragen diesem bestimmte Aufgaben, zu deren Erfüllung sie berechtigt oder verpflichtet sind. Der Zweckverband erledigt dann anstelle seiner Mitglieder die übertragenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit. Zweckverbände sind häufig in den Bereichen Abfall- und Abwasserentsorgung sowie Trinkwasserversorgung tätig, es gibt aber z. B. auch Rettungszweckverbände, Verkehrsverbände sowie Gewerbe- und Freizeitzweckverbände.

Im Freistaat Sachsen gibt es insgesamt 150 Zweckverbände (Stand: 1. Januar 2021).

Für die Wirtschaftsführung der Zweckverbände im Freistaat Sachsen gelten gemäß § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit die Vorschriften über die Gemeindewirtschaft entsprechend. Zweckverbände, deren Hauptzweck der Betrieb eines Unternehmens im Sinne des § 95a der Sächsischen Gemeindeordnung ist, und Zweckverbände, die einen Eigenbetrieb führen, können in ihrer Verbandssatzung bestimmen, dass für Wirtschaftsführung, Rechnungswesen und Jahresabschlussprüfung die für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften entsprechend Anwendung finden.

Zweckverbände dürfen Entgelte von den Benutzern einer Einrichtung erheben, soweit in der Verbandssatzung nicht bestimmt ist, dass dieses Recht bei den Verbandsmitgliedern verbleibt (sogenannte Teilzweckverbände). Es können sowohl öffentlich-rechtliche Entgelte (Kommunalabgaben) als auch privatrechtliche Entgelte erhoben werden siehe Kommunalabgaben. Eine Pflicht zur Erhebung kostendeckender Entgelte besteht in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung.

Das Recht zur Erhebung von eigenen Steuern steht den Zweckverbänden dagegen nicht zu.

Als besonderes Finanzierungsinstrument haben Zweckverbände gemäß § 60 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit die Möglichkeit, Umlagen von den Verbandsmitgliedern zu erheben, soweit die sonstigen Erträge zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen.

Tortendiagramm zur Visualisierung der wirtschaftlichen Situation im Jahr 2020 © Frühwarnsystem für Zweckverbände

Die wirtschaftliche Situation der Zweckverbände im Freistaat Sachsen (Stand: 31. Dezember 2020) ist im Tortendiagramm sowie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Anmerkung: Die Daten zur wirtschaftlichen Situation der Zweckverbände sind aus dem Frühwarnsystem für Zweckverbände 2020 entnommen. Eine Abweichung der Anzahl der Zweckverbände im Vergleich zur oben genannten Zahl (163 vs. 150 Zweckverbände) resultiert aus der Datenerfassung im Frühwarnsystem. Einzelne Zweckverbände können mehrere Sparten haben (z. B. Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung) und werden getrennt nach diesen im FWS erfasst.

Frühwarnsystem

Kategorie Anteil Zweckverbände Anzahl Zweckverbände
A – Stabile Haushaltslage 67 % 109
B – Hinreichende Leistungsfähigkeit 15 % 25
C – Kritische Haushaltslage 4 % 7
D – Instabile Haushaltslage 13 % 22
Summe 100% 163

 

Zur räumlichen Verteilung der Abfall-, Trinkwasser- und Abwasserzweckverbände sowie der Verkehrsverbünde, Tourismusverbände und Kur- und Erholungsorte wird auf die Webseiten des Sachsenatlas verwiesen:

Themenbereich Umwelt im Verwaltungsatlas

Themenbereich Tourismus, Verkehr & Wirtschaft im Verwaltungsatlas

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