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Arbeitshilfen

Das Sächsische Staatsministerium des Innern möchte die Kommunen bei der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens sowie in der Praxis durch die Bereitstellung von geeigneten Arbeitshilfen unterstützen.

Aufstellung der Jahresabschlüsse

Hinweise zur Erstellung der Eröffnungsbilanz

Nachfolgend steht ein zip-Container mit den Hinweisen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz einschließlich der Anlagen zum Download zur Verfügung.

Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Kriterien ermöglichen nicht immer eine absolut trennscharfe Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen. Somit kann der Zuordnung einer Maßnahme zum Finanz- und/oder Ergebnishaushalt und in der Folge die Darstellung in der Finanz- und/oder Ergebnisrechnung im Einzelfall eine Ermessensentscheidung der Kommune zugrunde liegen, die unter der Prämisse der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu treffen ist. Der Erlass des Bundesministeriums der Finanzen zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden vom 18. Juli 2003 (BStBl. I 2003, Seite 386) definiert spezielle Abgrenzungskriterien für Gebäude auf Basis laufender Rechtssprechung. Der Erlass wird zur Anwendung für die Kommunale Doppik in Sachsen empfohlen.

Kommunaler Produktrahmen

Die nachstehende Arbeitshilfe ergänzt den in der Anlage 1 der VwV Kommunale Haushaltssystematik vom 29. November 2017 verbindlich vorgegebenen Kommunalen Produktrahmen. Die verbindlichen Vorgaben sind in der Arbeitshilfe fett hervorgehoben.

Sachwertverfahren

Abgrenzung des Grundvermögens von Betriebsvorrichtungen

Der Begriff »Betriebsvorrichtung« ist steuerlich geprägt und dient der Abgrenzung von beweglichem Vermögen zu Grund und Boden. Ein Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen vom 5. Juni 2013 (BStBl. I 2013, Seite 734) definiert die Abgrenzungskriterien und enthält viele Zuordnungsbeispiele auf Basis laufender Rechtssprechung. Der Erlass wird zur Anwendung für die Kommunale Doppik in Sachsen empfohlen.

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