5.27 Buchungen im Zusammenhang mit Sozialdarlehen
Frage: Wie sind die Buchungen im Zusammenhang mit Vergabe und Rückzahlung von Darlehen nach SGB II und SGB XII (im Folgenden: Sozialdarlehen) zu kontieren?
Antwort: Bundesweit wird die Bilanzierung bzw. Kontierung der Vergabe und Rückzahlung von Sozialdarlehen kontrovers diskutiert, eine einheitliche Handhabung konnte sich nicht etablieren. Die VwV KomHSys gibt für Sachsen mit den Konten 4331/4332 und 3215/3225 die Kontierung als Aufwand bzw. Ertrag vor. Dies widerspricht zwar handelsrechtlichen Grundsätzen, wonach die Auszahlung der Darlehen durch den Ausweis von Forderungen (Ausleihungen) ergebnisneutral zu behandeln wäre. Die Mehrheit der Länder favorisiert jedoch die auch in Sachsen anzuwendende Buchungsmethode, wonach die Vergabe von Sozialdarlehen als Aufwand angesehen wird und die Rückzahlung entsprechend als Ertrag zu buchen ist. Begründet wird diese Vorgehensweise mit Erfahrungen der Praxis, nach denen ein hoher Anteil dieser Darlehen nicht zurückgezahlt wird und deshalb nicht als »Darlehen im Sinne einer Ausleihung« anzusehen ist.
[erstellt am 14. April 2010]