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5.26 Buchungen im Zusammenhang von Rückstellungen für Altersteilzeit im Blockmodell

Frage: Wie sind die Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen für Altersteilzeit im Blockmodell zu kontieren?

Antwort: Die Bildung der Rückstellung für Altersteilzeit im Blockmodell ist aufwandswirksam und jeweils ratierlich je nach Erfüllungsrückstand der Kommune ab dem Haushaltsjahr zu erfassen, in dem eine Vereinbarung über Altersteilzeit mit dem Beschäftigten geschlossen wird. Die Finanzrechnung wird bei der Bildung der Rückstellung nicht tangiert. Dies geschieht erst ab dem Zeitpunkt, in dem die Leistungspflicht durch Zahlung erfüllt werden muss. Sofern die Rückstellungshöhe dem Zahlungsbetrag entspricht, entsteht bei Inanspruchnahme der Rückstellung kein neuer Aufwand.

Vereinfacht dargestellt sind folgende Buchungen vorzunehmen:

1. Bildung der Rückstellung:

Zuführungsaufwand (4071) an Rückstellung (282)

Die Finanzrechnung wird durch die Zuführung nicht berührt.

2. Für die Buchung bei Inanspruchnahme der Rückstellung wird die indirekte Buchungsmethode empfohlen. Bei der indirekten Methode wird die gebildete Rückstellung gegen den Aufwand im Haben gebucht. Dadurch wird die Ergebnisrechnung im Saldo nicht berührt:

Rückstellung (282) an Personalaufwand (40)

Personalaufwand (40) an Auszahlungskonto (Liquide Mittel 17)

Die Auszahlungen sind durch statistische Mitbuchung unter der Kontengruppe 70 für die Finanzrechnung zu erfassen.

Ist ein zu hoher Rückstellungsbetrag gebildet worden, ist die Differenz (Auflösungsbetrag) als nicht zahlungswirksamer Ertrag (3582) zu erfassen. Ein zu niedriger Rückstellungsbetrag ist durch zusätzlichen Personalaufwand (40) unter Mitbuchung in der Finanzrechnung oder für weitere Jahre durch erneute Zuführung zur Rückstellung (4071) auszugleichen.

[erstellt am 19. Februar 2015]

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