5.25 Kontierung von Betriebs- und Geschäftausstattung
Frage: Welchen Kontenarten sind Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung zuzuordnen?
Antwort: Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind unter der Kontengruppe 07 einzuordnen. Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen alle beweglichen, materiellen Vermögensgegenstände, die nicht der Kontengruppe 06 zuzuordnen sind und die nicht Verbrauchsgüter im Sinne der Vorräte darstellen. Weiterhin sind in der Kontengruppe 07 Tiere wie zum Beispiel Zootiere zu bilanzieren. Innerhalb der Kontengruppe 07 ist nach dem Schwerpunkt der Nutzung zuzuordnen, wobei die »allgemeine« Kontenart 074 nur all jene Ausstattungsgegenstände enthalten soll, die nicht in einen Sammelposten eingehen und die auch sonst keiner »spezielleren« Kontenart der Kontengruppe 07 zugeordnet werden können. Dies schließt ein, dass Ausstattungsgegenstände von Schulen unter der »spezielleren« Kontenart 071 zu erfassen sind, auch wenn sie nicht unmittelbar dem Lehrbetrieb dienen wie zum Beispiel die Büroeinrichtung des Sekretariats oder Arbeitsgeräte des Schulhausmeisters.
[erstellt am 21. Dezember 2009]