5.24 Produktzuordnung für ausgegliederte Aufgabenbereiche
Frage: Welchen Produkten sind Umlagen oder Aufwand aus Verlustübernahmen bzw. Erträge aus Rückflüssen für Aufgabenbereiche zuzuordnen, die die Kommune ausgegliedert hat und die zum Beispiel durch Eigenbetriebe, Zweckverbände, Eigen- oder Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen werden?
Antwort: Die Zuordnung von Aufwand, Auszahlungen, Erträgen und Einzahlungen für ausgegliederte Aufgabenbereiche muss unter der jeweils sachlich relevanten Produktgruppe vorgenommen werden. So sind zum Beispiel die Umlagen an einen Abwasserzweckverband unter der Produktgruppe 538 zu erfassen.
Gleiches gilt für die Einrichtungen, die als Eigenbetrieb oder durch eine Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft der Kommune betrieben werden. Auch die Finanzbeziehungen zwischen diesen Einrichtungen und der Kommune sind unter der sachlich relevanten Produktgruppe (zum Beispiel Schwimmbad unter Produktgruppe 424, Kulturhaus unter 281, Wohnungswirtschaft ggf. Produktgruppe 111 »Liegenschaftsverwaltung« oder 522 »Wohnungsbauförderung«) zu erfassen. Bei mehreren Geschäftssparten ist eine Aufteilung auf die sachlich relevanten Produktgruppen vorzunehmen. Nur so kann der kommunale Haushalt seine volle Steuerungsfunktion erfüllen und die Finanzströme für die einzelnen Produkte transparent machen. Lässt sich ein Hauptgeschäftsfeld eindeutig identifizieren und werden daneben unbedeutende Beigeschäfte ausgeführt, ist eine Zuordnung nach dem Schwerpunkt der Einrichtung sachgerecht. Einzelne Geschäftsfelder oder Overheadkosten, die sich nicht sachlich richtig zuordnen lassen, dürfen zentral in der Produktgruppe 111 (zum Beispiel 111306 »Beteiligungsmanagement«) berücksichtigt werden.
Im Produktbereich 61 sollten nur die Steuern, allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen und die Vorgänge der sonstigen allgemeinen Finanzwirtschaft (zum Beispiel Kredite, Geldanlagen etc.) erfasst werden.
[überarbeitet am 30. Januar 2012]