5.23 Kontierung historischer Bauten
Frage: Unter welcher Kontenart sind historische Gebäude mit Baudenkmalstatus einzuordnen?
Antwort: Die Zuordnung richtet sich vorrangig nach der Nutzungsart des Gebäudes, dies gilt auch für Baudenkmale. Ein entsprechender Hinweis findet sich in den Erläuterungen zu Kontenart 055 in Anlage 3 der VwV KomHSys. Daher ist zum Beispiel ein historisches Rathaus unter der Kontenart 027 zu bilanzieren.
[überarbeitet am 18. März 2014]