5.18 Kontierung von Vorratsvermögen
Frage: Welcher Kontengruppe sind Heizölbestände zuzuordnen?
Antwort: Heizöl ist ein Betriebsstoff, dem Charakter nach eindeutig ein Verbrauchsgut und daher dem Umlaufvermögen, genauer dem Vorratsvermögen und damit der Kontengruppe 08 zuzuordnen. Die Erläuterungen und Aufzählungen zur Kontengruppe 08 in Anlage 3 zur VwV KomHSys sind nicht abschließend.
Auf Vorratsvermögen dürfen die Bewertungsvereinfachungsverfahren (Verbrauchsfolgefiktionen) des § 43 SächsKomHVO-Doppik angewendet werden.
[überarbeitet am 18. März 2014]