5.14 Produktzuordnung und Kontierung der Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II (sogenannte Ein-Euro-Jobs)
Frage: Welcher Produktgruppe sind die Mehraufwandsentschädigungen, die die Kommune als Leistungsträger bei Beschäftigung von sogenannten Ein-Euro-Jobbern zu erbringen hat, zuzuordnen, und wie sind diese zu buchen?
Antwort: Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen für die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen nach § 16d SGB II (sogenannte Ein-Euro-Jobs) sind in der Produktgruppe 312 »Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)« und der Produktuntergruppe 3122 »Eingliederungsleistungen« zu veranschlagen.
Bei der Buchung sind folgende Konten sind zu verwenden:
Optionsmodell
Erträge und Einzahlungen bei der Optionskommune:
Ertrag 3191
Einzahlung 6191
Aufwendungen und Auszahlungen der Optionskommune (direkt ausgezahlte Mehraufwandsentschädigung und Weitergabe von Mitteln an Vereine unter anderem):
Aufwand 4337
Auszahlung 7337
Weitergabe der Mittel von der Optionskommune an Gemeinden/Gemeindeverbände:
Aufwand 4452 (Bereichsabgrenzung A angewendet)
Auszahlung 7452
Erträge und Einzahlungen der Gemeinden von Optionskommune:
Ertrag 3482 (Bereichsabgrenzung A angewendet)
Einzahlung 6482
Aufwendungen und Auszahlungen Gemeinden für Mehraufwandsentschädigungen (Mittel wurden zuvor von Optionskommune an Gemeinde gezahlt – siehe oben):
Aufwand 4339
Auszahlung 7339
ARGE-Modell
Erträge und Einzahlungen der Gemeinde von ARGE:
Ertrag 3484 (Bereichsabgrenzung A angewendet)
Einzahlung 6484
Aufwendung und Auszahlungen der Gemeinden für Mehraufwandsentschädigungen:
Aufwand 4339
Auszahlung 7339
[überarbeitet am 24. Januar 2011]