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5.10 Buchung und Erstattung von Betriebskosten durch einen Pächter oder Mieter

Frage: Unter welcher Kontierung sind Betriebskostenerstattungen zu verbuchen, die Pächter bzw. Mieter kommunalen Grundvermögens zahlen?

Antwort: Unter dem Konto 3411 »Mieten und Pachten«  ist auch der Ersatz für Nebenleistungen (um solche handelt es sich bei den Betriebskosten) zu erfassen. Die weitere Untergliederung des Kontos zur separaten Erfassung von Mieten und Betriebskosten ist möglich, aber nicht zwingend.

[erstellt am 30. April 2009]

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