4.8 Dokumentation des Grundvermögens durch Grundbuchauszüge
Frage: Ist zur Inventarisierung und Bilanzierung der Vermögensgegenstände des Grundvermögens die Einsichtnahme in die Grundbücher zwingend notwendig?
Antwort: Alle zu erfassenden Vermögensgegenstände und ihre Wertansätze müssen belegt werden. Dieser Dokumentationspflicht kann bezüglich des Grundvermögens nur durch Einsichtnahme ins Grundbuch und durch einen aktuellen Grundbuchauszug Genüge getan werden. Die hierfür anfallenden Kosten sind unvermeidlich. Eine Beglaubigung der Grundbuchauszüge ist nicht erforderlich. Für die Aktualität des Grundbuchauszugs ist nicht das Datum der Ausfertigung maßgebend. Es ist vielmehr sicherzustellen, dass der zum Bewertungsstichtag maßgebliche Sachstand wiedergegeben wird. Daher können auch der Kommune bereits vorliegende Grundbuchauszüge zur Dokumentation genutzt werden, wenn zwischenzeitlich keine Änderungen eingetragen worden sind.
[überarbeitet am 6. Mai 2011]