4.10 Musterinventurrichtlinie
Frage: In manchen Bundesländern wurden durch die Innenministerien Musterinventurrichtlinien veröffentlicht, ist dies auch im Freistaat Sachsen beabsichtigt?
Antwort: Das Innenministerium plant keine Veröffentlichung einer Musterinventurrichtlinie für Sachsen.
Der Ostsächsische Sparkassenverband (vormals Ostsächsischer Sparkassen- und Giroverband – OSGV) hat einen »Leitfaden zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens« erarbeitet, der eine Musterrichtlinie beinhaltet. Der Leitfaden und die darin enthaltene Musterrichtlinie kann den Kommunen einen ersten Überblick über die Erfordernisse der Doppik vermitteln und sie bei der Umstellung unterstützen. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat ebenfalls eine Musterinventurrichtlinie erstellt. Die Musterrichtlinien können als Grundgerüst dienen, mit dessen Hilfe sich jede Kommune – ausgerichtet nach lokalen Gegebenheiten und Erfordernissen – eine eigene Richtlinie erstellt. Die aktuellen sächsischen Regelungen zur kommunalen Doppik sind dabei selbstverständlich zu beachten. Anfragen zu den Leitfäden sind an die Herausgeber zu richten.
[überarbeitet am 10. Dezember 2009]