4.1 Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Frage: Werden Grundstücke im Eigentum der Kommune, aber mit fremden Aufbauten, als bebaute oder unbebaute Grundstücke erfasst?
Antwort: Grundstücke, bei denen Eigentümer des Grund und Bodens und Gebäudeeigner auseinander fallen, sind als bebaute Grundstücke zu erfassen. Allerdings ist nur der Grundstückswert zu bilanzieren.
[erstellt am 30. April 2009]