3.9 Bewertung von Sammlungen
Frage: Wie werden Sammlungen (bspw. Mineralogische Sammlungen oder Kunstsammlungen) bewertet?
Antwort: Wenn keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten ermittelbar sind, kommt entweder die Bewertung zu aktuellen Listenpreisen bzw. nach Erfahrungswerten aus Erwerb/Veräußerung oder der Versicherungswert der Sammlung in Betracht. Ist keines von beiden vorhanden, kann ein Wertgutachten erstellt oder ein Erinnerungswert angesetzt werden (Nr. 2.7 Abs. 3 der Hinweise des SMI zur Erstellung der Eröffnungsbilanz vom 11.09.2013).
[überarbeitet am 14. Februar 2014]