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3.40 Dokumentation der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Frage: Darf die Dokumentation der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Zwecke der Eröffnungsbilanz anhand von Verwendungsnachweisen oder der Jahresrechnungen vorgenommen werden?

Antwort: Verwendungsnachweise und Jahresrechnungen können zur Dokumentation von Anschaffungs- oder Herstellungskosten geeignet sein. Sie stellen jedoch Sekundärunterlagen, die zwar auf den Rechnungsbeträgen basieren, dabei unter Umständen aber weniger detailliert sind im Bezug auf zusätzliche Angaben wie zum Beispiel die Aufteilung von Kosten auf getrennt zu bilanzierende Vermögensgegenstände etc. dar. Die Kommunen sollten daher bei der Bewertung und für Zwecke der Dokumentation noch vorhandenen Rechnung Vorrang geben.

[erstellt am 22. Dezember 2009]

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