3.35 Anlagennachweis für Realnutzungsabschnitte bei Grundvermögen
Frage: Wie soll der Nachweis einzelner Realnutzungsabschnitte von Grundvermögen für die Eröffnungsbilanz erfolgen?
Antwort: Wie jeder Vermögensgegenstand sind auch die gebildeten Realnutzungsabschnitte zu inventarisieren und mit einem entsprechenden Inventarisierungsmerkmal in die Anlagenbuchhaltung zu übertragen. In der Eröffnungsbilanz selbst werden nur bereits kontierte Anlagewerte zusammengefasst. Für die Dokumentation der einzelnen Abschnitte gibt es bei Grundvermögen – immer in Verbindung mit Flurstücks-Lageplan und Grundbuchauszug – mehrere sachgerechte Methoden. Denkbar sind zum Beispiel Luftbilder oder Begehungsprotokolle.
[erstellt am 10. Dezember 2009]