3.33 Erfassung und Bewertung von Straßendurchlässen
Frage: Wie sind Straßendurchlässe zu bewerten?
Antwort: Ob die Durchlässe bei Straßen separat oder mit diesen erfasst und bewertet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und steht im Ermessen der Kommune. Wenn eine Straße mit den verfügbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wird und die Durchlässe Teil dieser Kosten sind, könnte die Bewertung gemeinsam mit der Straße vorgenommen werden. Sind die Kosten für die Herstellung der Durchlässe verfügbar, wäre wegen der unterschiedlichen Nutzungsdauer die getrennte Erfassung und Bewertung zu empfehlen.
Bei einer Bewertung mit Hilfe von Ersatzwerten wäre eine getrennte Erfassung und Bewertung in jedem Fall sachgerecht. Nach § 61 Abs. 7 Nr. 5 SächsKomHVO-Doppik wären für die Nebenanlagen Ersatzwerte auf der Grundlage von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Objekten gleicher Art und Güte zu bilden. Für die Fahrbahn wäre eine Ersatzbewertung gemäß § 61 Abs. 7 Nr. 4 Buchstabe b SächsKomHVO-Doppik in Verbindung mit Nr. 2.6 Abs. 4 der Hinweise des SMI zur Erstellung der Eröffnungsbilanz vorzunehmen. Die in Anlage 3 der Hinweise des SMI zur Erstellung der Eröffnungsbilanz vorgeschlagenen Erfahrungswerte für Durchschnittspreise bei Straßen verschiedener Bauklassen enthalten keine Kosten für Durchlässe, sondern nur für die Borde und Sinkkästen. In diesem Fall müssten Vergleichskosten für die Herstellung von Durchlässen herangezogen, rückindiziert und um die Alterswertminderung reduziert werden.
[erstellt am 19. Februar 2015]