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3.18 Ersatzbewertung von Gebäuden nach dem Sachwertverfahren ausgehend vom fiktiven Baujahr

Frage: Welcher Preis je m² laut WertR 2006 und welcher Preisindex ist anzuwenden, wenn für ein Gebäude ein vom tatsächlichen Baujahr abweichendes fiktives Baujahr ermittelt wurde?

Antwort: Nach Nr. 3 Buchstabe c des Erlasses des SMI vom 19.10.2007 sind die Normalherstellungskosten 2000 bezogen auf das fiktive Baujahr anzuwenden. Gleiches gilt für den Rückrechnungszeitpunkt.

[erstellt am 30. April 2009]

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