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3.16 Grundstücke mit Altlasten

Frage: Wie sind Altlasten auf Grundstücken bei der Bewertung zu berücksichtigen?

Antwort: Für die Bewertung von Altlasten auf Grundstücken gibt es keine pauschalen Regelungen. Ausgehend vom Grundstückswert ist ggf. durch einen Sachverständigen die Art der Verunreinigung und die Höhe eines Bewertungsabschlages einzuschätzen. Der Abschlag kann sich an den Kosten orientieren, die für die Sanierung oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, die dem Grunde und der Höhe nach noch nicht genau feststehen, die die Gemeinde aber vorzunehmen hat, sind als Rückstellungen für Sanierung von Altlasten auszuweisen.

[erstellt am 30. April 2009]

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