2.7 Betrieb gewerblicher Art der kommunalen Vermögensrechnung
Frage: Was muss bei Betrieben gewerblicher Art beachtet werden?
Antwort: Die Vermögensgegenstände der Betriebe gewerblicher Art müssen im Rahmen der Einführung der Doppik in die kommunale Bilanz aufgenommen und bewertet werden. Dabei sind die gemeindewirtschaftlichen Regeln der SächsGemO, der SächsKomHVO-Doppik und für die Erstbewertung die Bewertungsrichtlinie maßgebend. Inwieweit es notwendig ist, nach den Vorschriften des Einkommenssteuerrechts oder des Handelsrechts eine Steuerbilanz bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, muss mit den örtlichen Finanzbehörden geklärt werden.
[erstellt am 30. April 2009]