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3.9 Bewertung von Sammlungen

Frage: Wie werden Sammlungen (bspw. Mineralogische Sammlungen oder Kunstsammlungen) bewertet?

Antwort: Wenn keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten ermittelbar sind, kommt entweder die Bewertung zu aktuellen Listenpreisen bzw. nach Erfahrungswerten aus Erwerb/Veräußerung oder der Versicherungswert der Sammlung in Betracht. Ist keines von beiden vorhanden, kann ein Wertgutachten erstellt oder ein Erinnerungswert angesetzt werden (Nr. 2.7 Abs. 3 der Hinweise des SMI zur Erstellung der Eröffnungsbilanz vom 11.09.2013).

[überarbeitet am 14. Februar 2014]

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