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3.32 Ersatzbewertung von Vermögensgegenständen mit historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Goldmark oder Mark der DDR

Frage: Wie sind Vermögensgegenstände zu bewerten, deren historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwar ermittelbar sind, jedoch auf Goldmark oder Mark der DDR lauten?

Antwort: Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung folgend, sind Vermögensgegenstände und Schulden wirklichkeitsgetreu zu bewerten (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 SächsKomHVO-Doppik). Aus diesem Grund ist bei historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Goldmark oder Mark der DDR eine Ersatzbewertung als praktikable Alternative zu erwägen, da eine Umrechnung nicht sachgerecht erfolgen kann. Dies ist insbesondere für Kunst- oder Kulturgüter relevant, da diese keiner regelmäßigen Abschreibung unterliegen. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen dürfte dieses Problem seltener auftreten, da aufgrund des lang zurückliegenden Anschaffungs- oder Herstellungsvorgangs die ursprüngliche Nutzungsdauer in der Regel bereits überschritten sein dürfte und sich diese Gegenstände damit auch weitaus seltener noch im Bestand befinden.

[erstellt am 30. April 2009]

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